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Keine Kürzungen und Streichungen von Leistungen für Behinderte und in der Kinder- und Jugendhilfe

Kaiserslautern, den 23.04.2026

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände diskutieren im Verborgenen drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Das 108-seitige Dokument dazu, das vom Paritätischen am 16.04.2026 veröffentlicht wurde, stammt aus einer Arbeitsgruppe, die abseits der Öffentlichkeit harte Einschnitte für Menschen mit Behinderungen und für Kinder und Jugendliche diskutiert. Es enthält mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Kürzungsvolumen liegt erheblich höher, da knapp zwei Drittel aller Vorschläge gar nicht mit Zahlen unterlegt sind.

Die Vorschläge zielen auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft und der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden. Manche Vorschläge widersprechen offen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention.*

Anstatt ernsthaft zu überlegen, wie man die Finanzierungslücken, gerade auch der Kommunen, schließen kann, und wie man den gesellschaftlichen Reichtum, der unzweifelhaft vorhanden ist, so umverteilt, dass nicht zuerst die Wehrlosesten an den Haushaltsdefiziten leiden müssen, werden weiterhin fleißig Streichlisten fabriziert. Dies ist ein Armutszeugnis für die politisch Verantwortlichen in Bund, Land und den kommunalen Spitzenverbänden.

Anstatt mit Betroffenen und den Institutionen der Behinderten- bzw. der Kinder- und Jugendhilfe zu schauen, wie Prozesse und Mittelvergaben vereinfacht, entbürokratisiert und zielsicher angebracht werden können (was durchaus Sparpotentiale freilegen würde), werden in Hinterzimmern Grausamkeiten entworfen, die menschenrechtliche Standards in Frage stellen.

Wir sind entsetzt über die Streichliste sowie die Art der Diskussion, die dorthin geführt hat. Wir fordern die politisch Verantwortlichen der Stadt Kaiserslautern – von der Oberbürgermeisterin über den Stadtvorstand und die zuständigen Referatsleitungen in der Verwaltung bis hin zu den Fraktionen im Stadtrat – dazu auf, sich auf die Seite behinderter Menschen, ihrer Eltern sowie aller, die im Leistungsbezug sind, zu stellen und Farbe zu bekennen für die vollständige Einhaltung und Durchsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention und Kinderrechtskonvention und für einen Sozialstaat, der alle mitnimmt.

Der Inklusionsbeirat erwartet von der Stadt Kaiserslautern sowie den kommunalen Spitzenverbänden eine klare politische Positionierung zu den diskutierten Maßnahmen und deren aktive Einbringung in die laufenden Verhandlungen auf Landes- und Bundesebene.

Nichts über uns ohne uns. Inklusion ist Menschenrecht.

Carsten Ondreka
(Vorsitzender des Inklusionsbeirats im Namen des gesamten Inklusionsbeirats**)

*Quelle: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf

** Die Veröffentlichung der Pressemitteilung wurde auf der Inklusionsbeiratssitzung vom 23.04.2026 einstimmig beschlossen.

Bei Rückfragen: Inklusionsbeirat-kl@posteo.de

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Offener Brief zum diesjährigen B2Run-Firmenlauf in Kaiserslautern

Kaiserslautern, den 11.02.2026

Sehr geehrte Veranstalter*innen,
mit bedauern müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass im Gegensatz zu den vorherigen Veranstaltungen dieser Art, ihr Event dieses Jahr gehbeeinträchtigte Menschen, ob diese nun mit Rollstühlen, Rollatoren, Stöcken oder ohne Gehhilfen teilnehmen wollten, ausschließt. Nicht nur, dass in diesem besonderen Jahr – schließlich ist es ein Jahr voller
Veranstaltungen zur 750 Jahrfeier der Stadt Kaiserslautern – die Chance verpasst wird ein inklusives Lauftreffen in all seiner Vielfältigkeit und Buntheit in die Innenstadt zu tragen. Die von ihnen ausgewählte Strecke, die teilweise durch Waldgebiete führt, Steigungen und
Treppen enthält, ist für die oben genannte Gruppe von Menschen nicht nutzbar. Wir wissen nicht, wie sie auf diese Idee gekommen sind, müssen aber festhalten, dass Behinderte und auch ein Gros an älteren Menschen nicht mitgedacht wurden.


Unsere Aufgabe als Inklusionsbeirat der Stadt Kaiserslautern beinhaltet unter anderem sich für die Teilhabe aller Bürger und Bürgerinnen der Stadt am kulturellen und gesellschaftlichen Leben einzusetzen. In diesem Zusammenhang kamen viele Menschen, Gruppen und
Organisationen auf uns zu, um ihren Unmut über die diesjährige Streckenführung und Organisation des Laufevents zum Ausdruck zu bringen. Diesen Unmut geben wir hiermit an sie weiter und hoffen für die Zukunft, dass sie sich eines Besseren besinnen und die nächsten Veranstaltungen wieder so organisieren, das alle Menschen in Kaiserslautern, ungeachtet ihres Alters und ihrer Mobilitätseinschränkungen teilnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Ondreka
(Vorsitzender des Inklusionsbeirates)

Bei Rückfragen: Inklusionsbeirat-kl@posteo.de

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Zur Diskussion um den Kulturentwicklungsplan in der Stadtratssitzung vom 8.09.2025 und dem Recht auf barrierefreie Teilhabe

In der Stadtratssitzung am 8.09.2025 kam es vor der Abstimmung über die Beschlußvorlage zum Kulturentwicklungsplan zu einer längeren Diskussion und späteren Abstimmung zum Punkt Barrierefreiheit.

Da mein Änderungsvorschlag, bei dem es eigentlich nur um die Änderung eines Wortes ging, bei der Oberbürgermeisterin sowie bei einigen Ratsmitgliedern auf Unverständnis stieß, hier eine kleine Erläuterung.

Warum das „Anstreben“ von analoger und digitaler Barrierefreiheit nicht reicht.

Barrierefreiheit in jeglicher Form beruht auf den Rechten von Menschen mit Behinderung. So ist das Recht dieser Personengruppe auf „Teilhabe am kulturellen Leben“ in der UN-Behindertenrechtskonvention in Artikel 30 festgelegt.

Zur Verwirklichung dieses Rechts sind die Vertragsstaaten zu geeigneten Maßnahmen verpflichtet, die den Zugang zu kulturellen Materialien in zugänglichen Formaten, den Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten sowie den Zugang zu Orten kultureller Darbietung oder Dienstleistungen sicherstellen sollen.“

https://www.behindertenrechtskonvention.info/teilnahme-am-kulturellen-leben-3939/

Diese Regelung wird unter anderem durch das Landesteilhabegesetz (§6, §11)* bestätigt. Da unsere satzungsgemäße Aufgabe als Inklusionsbeirat ist, die UN-BRK auf kommunalpolitischer Ebene umzusetzen, bzw. die Verantwortlichen zur Umsetzung derselben zu beraten und anzuschieben, ist es notwendig in allen Teilen der Stadtpolitik auch auf Umsetzung zu bestehen. Dazu gibt es auch den von uns mitentwickelten Aktionsplan Inklusion 2.0, der vom Stadtrat am 3.06.2024 einstimmig beschlossen wurde.

Dank der Fraktion Die Linke, die unser Anliegen auch in diesem Fall unterstützte, konnten wir eine dementsprechende Änderung des Beschlußantrags bewirken. Der Satz in der Beschlußvorlage, die vom Stadtrat einstimmig angenommen wurde heißt jetzt:

Wo noch nicht erreicht, wird analoge und digitale Barrierefreiheit umgesetzt“

Dies heißt nicht, dass zukünftig Kulturveranstaltungen, die nicht barrierefrei organisiert sind, nicht stattfinden können, sondern das bis zu einem (bisher noch nicht festgelegten) Evaluierungszeitpunkt alles menschenmögliche dafür getan wird, das Recht der Menschen mit Behinderung auf Barrierefreiheit und Teilhabe am kulturellen Leben umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Ondreka

(Vorsitzender des Inklusionsbeirats)

* Aktionsplan Inklusion 2.0:

https://inklusionsbeirat-kl.de/wp-content/uploads/2024/07/Aktionsplan-Inklusion-2.0.pdf

**Landesteilhabegesetz RLP: https://www.lexaris.de/book/version/documentflat/head/1328314