Hilfreiche Informationen

Kaiserslautern – Die Stadt und die Behinderten


Wichtige Texte:

Die Erklärung von Barcelona

Verschiedene europäische Städte haben sich im Jahr 1995 auf die „Erklärung von Barcelona – Die Stadt und die Behinderten“ verständigt. Die Stadtverwaltung Kaiserslautern scheibt dazu auf ihrer Webseite: “ Die Stadt Kaiserslautern nimmt die Belange von Menschen mit Behinderung sehr ernst. Der Stadtrat der Stadt Kaiserslautern ist der Erklärung von Barcelona beigetreten. Hierdurch ist die Stadt Kaiserslautern eine Selbstverpflichtung eingegangen, alle Möglichkeiten zu ergreifen, Barrieren in der Stadt zu unterlassen bzw. zu beseitigen.“ Hier der vollständige Text: Erklärung von Barcelona

Aktionsplan „Kaiserslautern inKLusiv“

Unter dem zentralen Begriff Inklusion versteht man, die menschliche Verschiedenheit anzunehmen und wertzuschätzen. Allen Menschen mit und ohne Behinderung soll die Teilhabe an der Gesellschaft und Chancengleichheit möglich sein. Dies erfordert ein Umdenken in der Gesellschaft!

Verschiedene soziale Einrichtungen, Vereine, Betroffene und engagierte Mitbürger haben sich gemeinsam mit dem Projekt „Kaiserslautern inKLusiv“ auf den Weg gemacht ein Umdenken in der Gesellschaft anzustossen und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in Kaiserslautern zu verbessern.

Das Projekt wurde im Oktober 2017 abgeschlossen. Als Ergebnis des Projekts wurde der erarbeitete Aktionsplan „Inklusion für Kaiserslautern“ erarbeitet.

Kaiserslautern InKLusiv – Der Aktionsplan:


Wichtige Texte (überregional):

UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mitBehinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – kurz UN-BRK) ist ein wichtiger Meilenstein – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für die gesamte Gesellschaft. Die Konvention konkretisiert die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen und stellt klar, dass diese ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe besitzen…

Landesaktionsplan RLP zur UN-Konvention

„Leben wie alle – mittendrin von Anfang an“ ist die Leitlinie der rheinland-pfälzischen Landesregierung für ihre Politik für und mit Menschen mit Behinderungen. Ziel ist die möglichst umfassende und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an unserer Gesellschaft. 

2010 hat Rheinland- Pfalz als erstes Bundesland einen Aktionsplan zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Dieser Aktionsplan ist eine Leitlinie für die schrittweise Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention. Der Aktionsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben und verbessert, um die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz weiter voranzubringen. 

LBM: Leitfaden „Barrierefreiheit“ vorgestellt

Der Leitfaden wurde von einer Arbeitsgruppe des Landesbetriebes Mobilität (LBM) unter Beteiligung des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch, sowie dem Fachberater für Barrierefreiheit, Wolfgang Schweinfurth, erstellt.
Verkehrsstaatssekretär Andy Becht wies auf die hohe Bedeutung einer barrierefreien Gestaltung auch von Verkehrsflächen hin.

Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes hat eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, denn sie ist Voraussetzung, um allen Mitgliedern unserer Gesellschaft eine Teilhabe am öffentlichen Leben, ohne besondere Erschwernisse, zu ermöglichen.

Einen wesentlichen Anteil des öffentlichen Raumes nehmen Verkehrsflächen ein. Der barrierefreien Gestaltung dieser Flächen kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Wie alle öffentlichen baulichen Anlagen sollen die öffentlichen Verkehrsflächen auch für beeinträchtigte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.

In unseren Städten und Gemeinden gewinnt die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes zunehmend an Präsenz. Im Bereich von Gehwegen sind beispielsweise immer häufiger auffällige – meistens weiße – Flächen aus Platten mit Rippen und Noppenstrukturen zu sehen. Diese sog. „Bodenindikatoren“ erleichtern sehbeeinträchtigten und blinden Personen die Orientierung. Sie sind ein Beitrag zur barrierefreien Gestaltung unserer Umwelt.


Beratung in KL

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Weitere Beratungsangebote:

Beratung & Selbsthilfe in Land und Bund:


Webblogs und Nachrichten von Behinderten für Behinderte: