Kategorien
Aktuelles / Termine Inklusionsbeiratswahlen 2024

Inklusionsbeiratswahlen 2024

Es gibt einen neuen Termin für die Wahlen. Alle weiteren Infos findet ihr hier: https://inklusionsbeirat-kl.de/inklusionsbeiratswahlen-2024/

Kategorien
Aktuelles / Termine

Was bedeutet für Sie und Ihre Partei Inklusion?

Fragen der Arbeitsgruppe „Aktionstag Inklusion Kaiserslautern“ an die Parteien zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024

Die Arbeitsgruppe „Aktionstag Inklusion Kaiserslautern“ ist ein Zusammenschluss aus verschiedenen Institutionen und Akteuren der Inklusion in Kaiserlautern. Im Rahmen des europäischen Aktionstags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen werden jährlich Aktionen zur Sensibilisierung zu den Themen Inklusion, Barrierefreiheit, Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung durchgeführt – so auch der Protestmarsch am Samstag 04.05.2024 in der Innenstadt..

Zum diesjährigen Aktionstag wurden im Vorfeld Fragen zum Thema Inklusion an folgende Parteien versendet – CDU, SPD, DIE GRÜNEN, DIE LINKE, FDP, FWG.

Diese Fragen wurden auch an die AfD geschickt. Wir als Inklusionsbeirat belassen es aber dabei, nur die Antworten der demokratischen Parteien zu veröffentlichen.

Die Fragen lauteten:

  • Was bedeutet für Sie und Ihre Partei Inklusion?
  • Beschäftigt sich Ihre Partei im aktuellen Kommunalwahlprogramm mit dem Thema Inklusion? Wenn ja, wie wichtig ist Ihnen Inklusion und haben Sie konkrete Vorhaben oder Maßnahmen in diesem Themenbereich?
  • Mit dem Motto „Viel vor für Inklusion! Selbstbestimmt leben – ohne Barrieren“ wollen wir als Arbeitsgruppe die Bevölkerung beim diesjährigen Protesttag am 04. Mai sensibilisieren. Welche Anliegen, Anregungen oder Fragen haben Sie hierzu?

Von allen Parteien, außer der CDU, kam fristgerecht Rückmeldung.
Die Rückmeldungen waren sehr unterschiedlich. Von sehr umfangreich, detailliert bis kurz und wenig fundiert.

Die Themen Inklusion, Barrierefreiheit und Teilhabe sind bei den Parteien angekommen und sie wissen dass Inklusion künftig dazugehört. Das Thema „Inklusion“ kommt aber kaum als priorisierte Aufgabe oder gar als Haltung vor.

Deutlich wurde hierbei auch, dass der Fokus auf körperlichen, sichtbaren Behinderungen liegt. Themen wie Selbstbestimmung, Empowerment und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde nur von wenigen Parteien aufgenommen.

Folgend können Sie sich ein detailliertes Bild über die Antworten der Parteien machen:

  • Inklusion ist ein Menschenrecht und somit ein gesamtgesellschaftliches und gesamtpolitisches Thema. Als solches sollte es von den Parteien als Haltung verstanden werden und mehr Beachtung in ihrer und der Politik des zukünftigen Stadtrates finden.
  • Es geht um Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit in allen Lebenslagen!
Kategorien
Aktuelles / Termine

Am 9. Juni 2024 ist wieder Kommunalwahl

Das Land bietet eine Broschüre zur Landtagswahl in leichter Sprache an

Wählen gehen ist gerade bei dieser Wahl ganz wichtig. Desto weniger Menschen wählen gehen, umso größer wird die Gefahr, das die Kräfte stärker werden, die sich gegen Inklusion und ein gleichberechtigtes Miteinander stellen.

Rund 3,2 Millionen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind wahlberechtigt, davon sind 310.000 Menschen mit Behinderungen. Mithilfe einer neuen Broschüre des Sozialministeriums können sich Wählerinnen und Wähler in Leichter Sprache über die Kommunalwahl informieren.

„Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen mit Behinderungen barrierefrei und gut informiert an der Kommunalwahl teilnehmen können. Oftmals stellt eine schwere und komplizierte Sprache eine Barriere hierfür dar. Mit dem neuem Info-Heft in Leichter Sprache wollen wir Menschen mit Behinderungen über die Wahlen informieren und sie dazu ermutigen, sich an der Kommunalwahl zu beteiligen“, sagte Sozialminister Alexander Schweitzer. „Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention, der das Recht auf gleichberechtigte Partizipation am politischen Leben festschreibt, gibt uns den Auftrag, dieser Verpflichtung nachzukommen“, fügte Ellen Kubica, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hinzu.

Auf insgesamt 32 Seiten erklärt die Broschüre den Leserinnen und Lesern unter anderem, was die Aufgaben der kommunalen Räte sind, wer wahlberechtigt ist und wen man wie wählen kann. Anhand anschaulicher Bilder erläutert die Broschüre den Ablauf der Stimmabgabe vom Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis hin zur Stimmabgabe per Briefwahl oder im Wahlraum.

„Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen können. Das fordert zurecht die UN-Behindertenrechtskonvention. Deshalb sagen wir allen Menschen mit Behinderungen: Gehen Sie wählen. Ihre Stimme zählt!“, erklärten Schweitzer und Kubica.

Die Broschüre in Leichter Sprache ist eine gemeinsame Initiative des Sozialministeriums, des Landeswahlleiters, der Landeszentrale für politische Bildung und des Gemeinde- und Städtebunds.

Kategorien
Aktuelles / Termine

Wichtig: Wahl des Inklusionsbeirats wird verlegt!

Die für Samstag, 18. Mai 2024, geplante Wahl des Inklusionsbeirats muss aus organisatorischen Gründen in den September verlegt werden. Sobald ein neuer Termin fest steht, werden wir informieren.

Mehr dazu hier: https://www.kaiserslautern.de/buerger_rathaus_politik/medienportal/pressemitteilungen/073388/index.html.de

Kategorien
Aktuelles / Termine

Wahl des Inklusionsbeirats 2024

Selbstvertretung stärken, kandidieren, wählen gehen!

Samstag, 18. Mai 2024
Beginn: 14:30
Berufsbildende Schule II
Martin-Luther-Straße 20
67657 Kaiserslautern

Behindertenparkplätze sind vorhanden. Der Raum ist barrierefrei zugänglich. Gebärdedolmetscher stehen zur Verfügung.

Falls sie weiteren Unterstützungsbedarf haben wenden Sie sich bitte an:
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung
Rathaus Nord, Benzinoring 1
Erdgeschoss, Raum B005
Telefon: 0631 365-2259
E-Mail: steffen.griebe@kaiserslautern.de

Kategorien
Aktuelles / Termine

Neue barrierefreie Toilette eröffnet

Projekte zu mehr Inklusion werden im Rathaus umgesetzt

In der vergangenen Woche haben Sozialdezernentin Anja Pfeiffer, Steffen Griebe, kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung, und Christian Werner, stellvertretender Vorsitzender des Inklusionsbeirats, eine neue barrierefreie Toilette im Foyer des Rathauses eröffnet. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Barrierefreiheit in der Verwaltung Kaiserslauterns. Die Toilette wurde umgebaut, da die vorherige barrierefreie Toilette nicht den tatsächlichen Anforderungen von Menschen mit Beeinträchtigungen entsprach.

Im Jahr 2023 verabschiedeten der Sozialausschuss und der Stadtrat eine Prioritätenliste mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit, die infolge einer Rathausbesichtigung auf Initiative des Inklusionsbeirats entstand. In dieser Liste befindet sich auch der nun fertiggestellte Umbau der Gästetoilette im Foyer. Zudem wurde der barrierefreie Ein- und Ausgang zum Rathaus an der Maxstraße bereits umgesetzt. Im nächsten Schritt ist ein barrierefreier Eingang auf der Ebene des Rathausfoyers geplant.

Presse-Information:

  1. März 2024
Kategorien
Aktuelles / Termine

5 Jahre Inklusionsbeirat:
Rückblick – Ausblick – Visionen

Informationsveranstaltung zu den Wahlen des neuen Inklusionsbeirats am 18.Mai 2024

Die erste Amtsperiode des Inklusionsbeirats geht nun zu Ende. Am 18. Mai wird ein neuer Beirat gewählt und wir wollen gemeinsam auf die ersten 5 Jahre der Arbeit des Beirats zurückblicken. Wir wollen zusammen schauen, was sich in Bezug auf die Inklusion in dieser Zeit in Kaiserslautern entwickelt hat.

In einem einführenden Talk werden Christine Tischer (derzeitige Vorsitzende des Inklusionsbeirates), Stefan Thome (Inklusionsbeauftragter des Bezirksverbands Pfalz), sowie Steffen Griebe (Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Kaiserslautern) das Thema „Inklusion in Kaiserslautern“ aus unterschiedlichen Blickwinkeln erörtern.

Gemeinsam mit Mitgliedern des Inklusionsbeirates und interessierten Gästen wollen wir im Anschluss an den Talk darüber diskutieren, was Kaiserslautern noch fehlt, um auch für Menschen mit Behinderung eine attraktive und lebenswerte Stadt zu werden.

Ebenso werden wir auf die Aufgaben und Chancen für den zukünftigen Beirat eingehen. Wir möchten alle Menschen mit Behinderung dazu ermächtigen und ermutigen, für ihre Belange einzutreten und sich für den kommenden Beirat zur Wahl zu stellen. Wir freuen uns auf viele interessierte Gäste

Datum: Donnerstag, 25.04.24
Zeit: 17:00 Uhr
Ort: Rathaus Nord / Raum C 409
Moderation: Marina Tamássy

Sollten Sie Rückfragen oder besondere Bedarfe haben, wenden Sie sich bitte an:
Frau Christine Tischer: Inklusionsbeirat-kl@posteo.de
oder an Herrn Steffen Griebe steffen.griebe@kaiserslautern 0631 – 365 2259

Kategorien
Aktuelles / Termine

Vier Antworten auf unsere Fragen zur OB-Wahl

Der OB-Wahlkampf ist nun auf der Zielgeraden angekommen. Viele Themen wurden in den letzten Wochen erörtert und bei verschiedenen Wahlkampfveranstaltungen standen die OB-Kandidat*innen Rede und Antwort.

Leider ist das Thema Inklusion in dem gesamten Wahlkampf von keiner Seite besonders hervorgehoben worden. Dies zeigt, dass Inklusion nach wie vor noch immer als ein „Randgruppenthema“ wahrgenommen wird, obwohl ca. 20% der gesamten Stadtbevölkerung von einer Behinderung betroffen ist. Damit sich daran etwas ändert, wurden auf einer Sitzung des Inklusionsbeirats von den teilnehmenden Mitgliedern Fragen gesammelt, welche an alle OB-Kandidat*innen weitergeleitet wurden.

Die Fragen spiegeln einen Teil der Themen, die für Menschen mit Behinderung von z.T. existenzieller Bedeutung sind und welche auch einen Hinweis für eine zukünftige Oberbürgermeisterin, oder einen Oberbürgermeister geben, wo bei den Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen „der Schuh drückt“.


Wir freuen uns, dass die meisten Kandidat*innen sich die Zeit dafür genommen haben, sich mit der Thematik Behinderung & Inklusion auseinanderzusetzen und dass sie z.T. sehr ausführlich auf unsere Fragen eingegangen sind. An dieser Stelle möchten wir uns bei Frau Pfeiffer, Frau Kimmel, Herrn Wiesemann und Herrn Kürwitz recht herzlich bedanken. Auch wenn vermutlich die meisten Wähler*innen schon eine Wahlentscheidung getroffen haben und viele Menschen bereits per Briefwahl gewählt haben, möchten wir die Antworten auf unsere Fragen öffentlich machen, weil wir denken, dass diese auch über die Wahl hinaus von Bedeutung sind.


Schließlich kann jeder Mensch von Behinderung betroffen sein, oder in seinem persönlichen Umfeld mit dem Thema konfrontiert werden.
Die meisten Behinderungen werden nämlich erst im Laufe des Lebens erworben und sind in der Regel Folgen einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls. Betroffen sind hierbei Menschen aller Altersstufen vom Kleinkind bis zu Hochbetagten.


Damit wir uns als Inklusionsbeirat optimal für die Belange und die Rechte der Menschen mit Behinderung einsetzen können, ist es wichtig, den Rückhalt und die Unterstützung einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters zu spüren und das Gefühl vermittelt zu bekommen, ernst- und wahrgenommen zu werden. Leider war dies in der Vergangenheit nicht der Fall.


Besonders begrüßenswert fanden wir daher, dass die Kandidat*innen in ihren Antworten Kooperationsbereitschaft signalisierten und gemeinsame Treffen und Gespräche vorgeschlagen haben. Wir wollen keine Wahlempfehlung aussprechen und im Vorfeld der Wahl auch keine Bewertung der Antworten vornehmen, aber wir finden es wichtig, sich mit den Positionen der OB-Kandidat*innen zu den Themen Inklusion und Behinderung auseinanderzusetzen.


Egal wer das Rennen macht und schlussendlich die Wahl gewinnen wird – wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der zukünftigen Oberbürgermeisterin / bzw. dem zukünftigen Oberbürgermeister. Wir wünschen ihr oder ihm ein „gutes Händchen“ für die kommenden Aufgaben.

Für den Inklusionsbeirat
Christine Tischer
(Vorsitzende des Inklusionsbeirates Kaiserslautern)


Hier die Antworten der Kandidat*innen als PDF-Dateien:

Die Antworten von Anja Pfeiffer:


Die Antworten von Beate Kimmel:


Die Antworten von Tobias Wiesemann:


Die Antworten von Thomas Kürwitz:

Kategorien
Aktuelles / Termine

Fragen an die Kandidat*innen für die OB-Wahl

Am 12.Februar finden in Kaiserslautern Oberbürgermeister*innen-Wahlen statt. Im Bezug auf den Wahlkampf der Kandidat*innen in dem Inklusion nach den Wahlprogrammen zu urteilen keine große Rolle spielt, haben wir vom Inklusionsbeirat einige Fragen an die Bewerber*innen erarbeitet, die Sie hier nachlesen können. Als Terminsetzung für die Antworten haben wir den 3.Februar gesetzt. Wir sind gespannt. Das Ergebnis der Umfrage werden wir auswerten und die Interessierten darüber in Kenntnis setzen. Hier die Fragen:

Seit dem Oktober 2019 gibt es den Inklusionsbeirat der Stadt Kaiserslautern. Was wissen Sie über uns und unsere Aufgaben?

Die Konstituierung eines Inklusionsbeirats war Teil des „Aktionsplans Inklusion – für Kaiserslautern“. Was wissen Sie über den Aktionsplan?


In der Satzung des Inklusionsbeirats steht, dass dieser darauf zu achten hat, dass der Aktionsplan sowie die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kaiserslautern adäquat umgesetzt werden. Wissen Sie welche Rechte beeinträchtigter Menschen in der UN-BRK verankert sind? Welche Rechte bereits in Bundes- und Landesgesetze
umgesetzt wurden?


Beim Thema Inklusion und Barrierefreiheit gibt es noch einiges zu tun. Barrierefreiheit im ÖPNV ist zum Beispiel mittlerweile gesetzlich verankert. Es hapert aber bei der Umsetzung. Ähnliches gilt für die Zugänglichkeit und Nutzung öffentlicher Räume und Einrichtungen. Welchen Stellenwert haben für Sie diese Themen und bis zu welchem
Zeitraum können wir mit einer Umsetzung einer weitgehenden Barrierefreiheit im Verantwortungsbereich der Stadt Kaiserslautern rechnen?


Menschen mit Beeinträchtigung, die in den vielen Fällen auf Sozialleistungen angewiesen sind, finden in Kaiserslautern sehr schwer für sie finanzierbaren Wohnraum. Wie werden Sie dieses Problem angehen?


Was werden Sie dafür tun, dass die Bedarfe beeinträchtigter Menschen in der Verkehrs- und Stadtplanung berücksichtigt und mitgedacht werden?


Bei der Begehung/Berollung des Rathauses zur Überprüfung der Barrierefreiheit wurde festgestellt, dass ausgerechnet das Referat Soziales, das wichtiger Anlaufpunkt zur Beratung und Antragstellung ist, das Gebäude mit den meisten Barrieren ist. Wie wollen Sie dieses Problem lösen und bis wann?


Ein wichtiger Punkt im Umgang mit beeinträchtigten Menschen und dem Erkennen von Barrieren ist Sensibilisierung. Was werden Sie tun um in der Stadtgesellschaft, der Verwaltung und bei politischen Entscheidungsträger*innen ein höheres Maß an Bewusstsein für die Bedarfe beeinträchtigter Menschen zu erreichen?


Partizipation ist ein Menschenrecht. Wie stehen Sie persönlich dazu und wie haben Sie vor das Recht auf Partizipation von Privatpersonen in allen Lebensbereichen in der Stadt umzusetzen? (Dazu zählt nämlich auch gegen Diskriminierungen vorzugehen. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (agg) schützt vor Diskriminierung durch Privatpersonen etwa im Arbeitsleben oder bei der Wohnungssuche.) Sind Sie bereit politische Partizipation, das Recht auf Mitgestaltung der öffentlichen Angelegenheiten, welche in der AEMr (Erklärung der Menschenrechte) im Artikel 21 Absatz 1 verankert sind, für Wahlen und Abstimmungen und das Recht auf Zugang zu öffentlichen Ämtern zu stärken und wie sieht das im Detail aus? (das betrifft u.a. die Arbeit mit uns als Beirat und dessen Stellenwert).

Behinderung ist keine (defizitäre) Eigenschaft einer Person, sondern eine Form von gesellschaftlicher Ausschließung. Wie sehen Sie Ihre politische Verantwortung und Ihr wirken im Hinblick auf Haushalt und steigender Inflation dieser Ausschließung entgegen zu wirken in Kindergärten, Schulen, ÖPNV, Zugängen zu öffentlichen Ämtern und
Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge?

Wie stehen Sie zur Inklusion in KiTas und Schulen? Die UN-BRK sieht vor, dass Kinder und Jugendliche in allen Einrichtungen inkludiert werden und sie und ihre Eltern die freie Wahl haben in welche Einrichtung sie gehen können. Dies hieße auch, dass jede Schule und KiTa zur inklusiven Einrichtung wird und integrative Einrichtungen und Förderschulen perspektivisch nicht mehr benötigt werden. Viele Menschen mit Behinderungen sind in Folge dessen auch von Armut betroffen. Welche konkreten Hilfen können Sie als Stadtoberhaupt diesen Menschen anbieten?


Welche persönlichen Berührungspunkte haben Sie zu dem Thema Inklusion? Gibt es in ihrem persönlichen Umfeld Personen die eine körperliche, psychische, seelische oder kognitive Beeinträchtigung / Behinderung haben?


Was würden Sie von einer Oberbürgermeisterin / einem Oberbürgermeister erwarten, wenn Sie selbst eine Behinderung hätten?


Wie würden Sie mit dem Inklusionsbeirat zusammenarbeiten, wenn Sie die Wahl gewinnen sollten?

Kategorien
Aktuelles / Termine

Barrierefreiheit im Rathaus auf dem Prüfstand: Eklatante Mängel müssen behoben werden

Pressemitteilung des Inklusionsbeirates Kaiserslautern vom 29.03.2022

Am 16.3.2022 fand auf Einladung des Inklusionsbeirates eine öffentliche „Berollung bzw. Begehung“ des Rathauses statt. Der Einladung folgten für den Stadtvorstand Bürgermeisterin Frau Kimmel und Sozialdezernentin Frau Pfeiffer, Vertreter*innen der Fraktionen der Grünen, der Linken, der SPD und der CDU, sowie eine Vertreterin des Seniorenbeirates und 2 Mitglieder des Blinden- & Sehbehindertenverbandes. Des Weiteren nahmen Betroffenenvertreter*innen des Inklusionsbeirates und Pressevertreter*innen teil.

Ziel der Berollung / Begehung war es, die politischen Akteure der Stadt und die Öffentlichkeit für die Belange der Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Insbesondere galt es, auf die eklatanten Missstände bezüglich der Barrierefreiheit in den drei Standorten des Rathauses der Stadt (Rathaus Hauptgebäude, Willy-Brandt-Platz 1; Rathaus West Maxstraße 17-19; Rathaus Nord, Lauterstr. 2 / Benzinoring 1) aufmerksam zu machen.

Die Liste der Barrieren, auf die Menschen mit körperlichen, kognitiven, oder sensorischen Einschränkungen in den drei Standorten des Rathauses stoßen, ist lang. Vor allem betrifft das die öffentlichen Zugänge zu den Gebäuden, die Eingangsbereiche, Toilettenanlagen, Fahrstühle, sowie das Fehlen von Hinweisschildern, Wegweisern, akustischen Signalen und kontrastreichen Markierungen, oder Blindenschrift auf Aufzugsknöpfen.

Sowohl Frau Kimmel, als auch Frau Pfeiffer zeigten sich als Vertreterinnen des Stadtvorstandes sichtlich überrascht, in welchen Ausmaß beeinträchtigte Menschen im Rathaus behindert und benachteiligt werden und wie weit der gegenwärtige bauliche Zustand der Gebäude Menschen mit Behinderungen von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgrenzt.

Dass jeder Mensch unabhängig von seinem Alter irgendwann entweder dauerhaft, temporär, oder situativ von Beeinträchtigungen betroffen sein kann, macht zusätzlich deutlich, wie wichtig eine Sensibilisierung für das Thema ist.

Barrierefreiheit ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Es sollte prinzipiell allen Menschen ermöglicht werden, selbstbestimmt und unabhängig von der Hilfe von anderen, am gesellschaftlichen Leben teil zu haben.

Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde Barrierefreiheit wie folgt definiert:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Auch in Rheinland-Pfalz wurde diese Definition übernommen. Ziel des Landesgesetzes ist lt. § 1 die „(…) Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern, sowie ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“ Alle öffentlichen Stellen müssen dieses Ziel berücksichtigen und aktiv fördern (§ 5)

Somit wird deutlich, dass es ein Recht auf Barrierefreiheit gibt und dieses Recht auch in Kaiserslautern umgesetzt werden muss.

Es ist daher notwendig, schnellst möglich die eklatanten Missstände in in den öffentlichen Gebäuden der Stadt zu beheben. Dabei sollte in allen Bereichen unbedingt auf die Umsetzung der DIN-Norm 18040-01 geachtet werden. Die DIN 18040 ist in Deutschland die Grundnorm für das barrierefreie Bauen und Planen, welche unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderung entstanden und somit genau an deren Bedarfe ausgerichtet ist.

Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).

Bei einem abschließenden Austausch im großen Ratssaal waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass es notwendig ist, die bestehenden Barrieren schnellst möglich abzubauen und sowohl den Stadtrat, die Verwaltung, sowie die Öffentlichkeit für die Belange der Menschen mit Beeinträchtigungen zu sensibilisieren.

In Bezug auf die verschiedenen Standorte des Rathauses wurde jedoch auch die Problematik des Denkmalschutzes und besondere baulichen Herausforderungen angesprochen. Eine Teilnehmerin mahnte jedoch an, dass auch hier Barrierefreiheit den gleichen Stellenwert wie der Brandschutz haben sollte.

Die Teilnehmenden verständigten sich darauf, in einem halben Jahr nochmals zusammenzukommen, um zu überprüfen, in wie weit positive Veränderungen statt gefunden haben.

Letztendlich geht es bei dem Abbau von Barrieren auch um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und somit um die Achtung der Menschenwürde und die grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten von allen Menschen mit Behinderungen.

Christine Tischer (Vorsitzende des Inklusionsbeirats Kaiserslautern)

Weiterführende Links :

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html

Din 18040 – Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen https://www.dguv.de/barrierefrei/grundlagen/gesetze/standards/din18040/index.jsp

Barrierefrei Bauen – Leitfaden für die Planung https://inklusion.rlp.de/fileadmin/inklusion/Inklusion_Dokumente/Planungsleitfaden_Barrierefrei_Bauen_2017.pdf

Die UN-Behindertenrechtskonvention https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk


Pressemitteilung zur Rathausbegehung- berollung in leichter Sprache:

Im März 2022 haben sich Mitglieder vom Inklusionsbeirat Kaiserslautern getroffen. Sie sitzen zum Beispiel im Rollstuhl, können nicht sehen oder schlecht hören. Auch Mitarbeiter vom Rathaus, der Zeitung und vom Radio waren dabei. Sie waren im Rathaus. Dort wurde geschaut, wo Menschen mit Behinderung Probleme haben:

Die Rampe am Eingang ist zu steil. Die Toiletten können nicht richtig genutzt werden. Türen kann man nur mit viel Kraft aufmachen. Die Fahrstühle sind zu eng. Es gibt keine Hinweisschilder. Man kommt nicht gut in Büros oder in den großen Ratsssaal. Alle haben gesehen, was anders werden muss. Nach der Veranstaltung wurde noch viel darüber gesprochen. Alle wollen, dass jeder das Rathaus ohne Probleme nutzen kann. Die Mitarbeiter, wissen jetzt, was noch verändert werden muss. Dafür gibt es ein Gesetz und eine Regel, wie man bauen muss. Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf. Das Rathaus darf nicht einfach umgebaut werden. Es muss erlaubt werden. Jeder soll im Rathaus zurecht kommen. Das ist genauso wichtig. Im Sommer 2022 wollen sich alle noch einmal treffen. Dann sieht man, was besser geworden ist.

Christian Werner (Stellvertretender Vorsitzender des Inklusionsbeirats Kaiserslautern)


Kurzer Abriss über die Barrieren beim Zugang zur Stadtverwaltung im Hauptgebäude und dem Rathaus „Maxstraße“

Die öffentlichen Zugänge zu den Gebäuden:

Die Zugänge zu den Rathausgebäuden in der Maxstraße und im Hauptgebäude sind in keinster Weise barrierefrei.

Hauptgebäude: Das Foyer ist durch die Treppen und die für Rollstuhlfahrer*innen viel zu steile Rampe unerreichbar. Menschen mit Sehbeeinträchtigungen haben große Schwierigkeiten die Treppenstufen abzuschätzen, da der Bereich nicht über kontrastreiche Markierungen verfügt. Rollstuhlfahrer*innen kommen über das Bürgercenter ins Rathaus. Dieser Zugang hängt aber von den Öffnungszeiten ab. Dies ist auch problematisch für das Verlassen des Rathausgebäudes

Maxstraße: Der Haupteingang verfügt über Stufen und ist schon seit längerem gesperrt. Der Eingang über die Rückseite des Gebäudes ist auch nur über eine zu steile, nicht DIN-gerechte Rampe möglich. Die Eingangstür ist von Rollstuhlfahrer*innen weder zu öffnen noch offenzuhalten. Dazu ist eine Hilfsperson erforderlich.

Toilettenanlagen:

Diese sind in beiden Gebäuden nicht barrierefrei. Die Zugänge sind zu schmal und die Ausstattungen entsprechen nicht den vorgesehenen Standards (DIN-Norm)

Fahrstühle:

Hauptgebäude: Sämtliche Fahrstühle entsprechen nicht den Standards. Weder Blindenschrift noch akustische Signale sind vorhanden.

Maxstraße: Hier ist der Aufzug zusätzlich zu den Mängeln im Hauptgebäude auch noch zu schmal um mit breiteren Rollstühlen benutzt zu werden.

Blindenleitsysteme und Hinweisschilder:

Sind in beiden Gebäuden nicht vorhanden. Die Wege für Rollstuhlfahrer*innen und Gehbeeinträchtigte zu wichtigen Punkten, wie den Besucher*innenbereich des Ratsaals sind kompliziert, lang und nicht ausgeschildert.

Anmerkung: Es ist für beeinträchtigte Menschen eine Zumutung, dass das am wenigsten barrierearme Rathausgebäude in der Maxstraße ausgerechnet das „Referat Soziales“ beherbergt. Also den Bereich der am Meisten von beeinträchtigten Menschen frequentiert werden muss.