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„Der Stand der Dinge – Barrierefreiheit auf dem Prüfstand“ (Teil 2)

Pressemitteilung zur zweiten Begehung/Berollung des Rathauses

Am 14.0.2022 fand auf Einladung des Inklusionsbeirates die zweite Begehung /Berollung des Rathauses statt. Ziel war es, bei diesem Termin unter anderem zu überprüfen, in wie weit seit der letzten Begehung / Berollung vom 16.03.22 „Bewegung ins Spiel“ gekommen ist und ob von den beklagten Missständen bereits welche in Angriff genommen, bzw. behoben wurden.

Begrüßung im Rathausfoyer

Der Einladung folgten zahlreiche Mitglieder des Inklusionsbeirates Herr Griebe, als Beauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderung der Stadt Kaiserslautern, Frau Pfeiffer für den Stadtvorstand, Frau Jesse und Herr Holzmann vom Referat Gebäudewirtschaft, eine Vertreterin der Schwerbehindertenvertretung des Rathauses, Vertreterinnen der Presse, sowie der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Matthias Rösch, der eigens aus Mainz angereist kam, um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen.

Schwerpunkt der jetzigen Begehung sollte das Rathaus West in der Maxstraße sein. Im Rathaus „große Maxstr.“ sind viele Stellen des Sozialreferates untergebracht. Unter anderen befinden sich hier die Anlaufstellen der Eingliederungshilfe, der Seniorenberatung, der Blindenhilfe und die zuständige Stelle für Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter. Allein die Nennung der Zuständigkeitsbereiche macht deutlich, dass hier viele Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen und Beeinträchtigungen, Hilfe und Unterstützung suchen. Aus diesem Grund sind Leistungsträger per Gesetz verpflichtet, Sozialleistungen in Verwaltungs- und Dienstgebäuden auszuführen, welche frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind. (SGB1 / §17)

vor dem Rathaus West / Maxstr.

Allerdings ist auch das Rathaus Maxstr. keineswegs „barrierefrei“. Vor dem Haupteingang auf der Vorderseite des Gebäudes führen steile Treppen in das Gebäude. Eine Beschilderung zu einem Eingang für Menschen mit Gehbeeinträchtigung ist kaum erkennbar. Wer mit Rollstuhl, Rollator, oder Gehhilfe kommt, muss über einen sehr steilen, ungesicherten und somit gefährlichen Weg zum Hintereingang. Ohne fremde Hilfe ist dies kaum möglich. Am Hintereingang führt zwar eine Rampe zum Eingang, aber auch diese hat eine höhere Steigung als vorgeschrieben. Die schwere Eingangstür ist verschlossen. Es gibt weder eine Klingel noch eine Lautsprecheranlage, geschweige denn automatische Türöffner. Weitere Mängel wurden im Gebäude thematisiert, wie beispielsweise ein zu kleiner Aufzug ohne akustische Stockwerksansage, das Fehlen eines barrierefreien Besprechungszimmers etc.

im Rathaus West / Maxstr.

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass dieses Gebäude in seinem derzeitigen Zustand nicht für den Zweck geeignet ist, für den es genutzt wird. Daher wurde von den Mitgliedern des Inklusionsbeirates auch die Frage in den Raum gestellt, ob es denn nicht sinnvoller wäre, die gesamte Behörde in das Rathaus Nord, welches wesentlich barriereärmer als das Hauptgebäude oder das Rathaus West ist, umzuziehen. Zumal es sich bei dem Gebäude in der Maxstr. um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt und sich die Planungen für Umbaumaßnahmen auch hier kompliziert gestalten. Allerdings wurde hier von Herrn Rösch nochmals betont, dass Denkmalschutz Barrierefreiheit nicht ausschließt.

Wer bereits bei der ersten Begehung im März dabei war, musste mit Enttäuschung feststellen, dass sich seit März in Sachen Barrierefreiheit wenig getan hat. Zwar gab es am 4.April ein klares Bekenntnis des Stadtrates zur Barrierefreiheit, in dem der Stadtrat u.A. die schnellere und effektivere Schaffung von mehr Barrierefreiheit, sowie konkrete bauliche und verwaltungsrelevante Maßnahmen beschlossen hat, doch Papier ist bekanntlich geduldig. Konkret ist seit dem noch wenig passiert. Weiterhin, fehlt es auch im Hauptgebäude an Beschilderungen, kontrastreichen Bodenmarkierungen, akustischen Ansagen in den Aufzügen. Von baulichen Veränderungsmaßnahmen wie dem Umbau der Gästetoilette im Foyer, oder der Errichtung barrierefreier Zugänge zu den Gebäuden ganz zu schweigen.Mit Verweis auf die derzeitige „Haushaltssperre“ wurde dem Inklusionsbeirat im Vorfeld der Begehung/ Berollung mitgeteilt, dass den zuständigen Mitarbeiterinnen die Hände gebunden seinen.

An der Rampe am Hintereingang des Rathaus West / Maxstr


Für die Mitglieder des Inklusionsbeirates ist dies jedoch eine fadenscheinige Argumentation. Wenn man bedenkt, dass einfache Kopien mit dem Hinweis auf barrierearme Zugänge nur wenige Bodenmarkierungsband Cent kosten und eine Rolle kontrastreiches für 14€ in jedem Baumarkt zu haben ist, zeugt ein Verweis auf die Haushaltslage nicht gerade von großem Einfühlungsvermögen. Eine solche Argumentation klingt auch nicht nach dem ernst gemeinten Interesse, die Probleme konkret anzugehen. Zumal diese ganzen Probleme nicht erst seit der Haushaltssperre bekannt sind. Es handelt sich um teils unwürdige und untragbare Zustände, die schon seit Jahren bekannt sind und auf Kosten von Menschen mit Behinderung gehen. Unter den derzeitigen Bedingungen ist es an diesen Orten nicht möglich, selbstbestimmt und unabhängig von der Hilfe von anderen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.


Die gemeinsame Begehung und Berollung war daher ausgesprochen wichtig und hat gezeigt, dass Veränderungen erst dann passieren, wenn eine Sensibilisierung für die Thematik in alle Verwaltungsbereiche und -Ebenen real stattfindet und das Thema auch medial in Öffentlichkeit und Politik transportiert wird. In einer abschließenden Gesprächsrunde im Rathaus Nord konnten Teilnehmenden nochmals in einer zugewandten und sich die wertschätzenden Atmosphäre über ihre Eindrücke austauschen. Für die Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung war es sehr eindrücklich, persönlich und hautnah zu erleben, wie sich fehlende Barrierefreiheit auf das Leben und den Alltag für Menschen mit Behinderungen auswirkt. Wirklich positiv und produktiv war der Austausch mit dem Abteilungsleiter des Referates Gebäudewirtschaft, Herrn Holzmann und seiner Mitarbeiterin Frau Jesse.

Die Mitglieder des Inklusionsbeirates konnten dadurch auch Einblick in die Arbeit und den umfangreichen Aufgabenbereich des Referates erhalten. Anhand eines konkreten Planes für den Umbau der Gästetoilette Foyer konnte wiederumaufgezeigt werden, wie wichtig es ist, dass Betroffene selbst, gemäß dem Motto „nicht über uns, ohne uns“, in Planungen eingebunden werden, da die Betroffenen selbst ihre Bedarfe am besten kennen und vermitteln können. Auch wenn seit der letzten Begehung / Berollung leider noch nicht so viel konkretes passiert ist wie erhofft, war diese Veranstaltung in den Augen des Inklusionsbeirats ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zu einer besseren
Kommunikation zwischen Betroffenen, Verwaltung und Politik. Die Betroffenen konnten ihren Forderungen anhand persönlicher Vermittlung der Problematik, nochmal Nachdruck verleihen.

Nun gilt es, weiterhin am Ball und im Austausch zu bleiben, um das Thema Barrierefreiheit im Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu verankern.

Die Vorsitzende des Inklusionbeirats Christine Tischer und der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch

Barrierefreiheit ist kein „nice to have“ sondern ein grundlegendes gesetzlich verankertes Recht, das Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben garantiert und sollte deshalb auch in Kaiserslautern schnellst möglich umgesetzt werden.


Christine Tischer
(Vorsitzende des Inklusionsbeirats Kaiserslautern)

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Bewegung für alle – barrierefrei zum Ziel!

Aktionstag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Bewegung an der frischen Luft ist gut für die Gesundheit, schafft Begegnungen und leistet einen wichtigen Beitrag zum sozialen Miteinander. Umso besser ist es noch, wenn man damit einen Beitrag zur Inklusion leisten kann. Bis zum diesjährigen europäischen Aktionstag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 07. Mai sollen in inklusiven Teams Kilometer gesammelt werden.

Ob zu Fuß, im Rollstuhl oder auf dem Rad – Die Landesinitiative „Rheinland-Pfalz – Land in Bewegung“ ruft gemeinsam mit der Aktionsgruppe rund um den Inklusionsbeirat und den Behindertenbeauftragten der Stadt Kaiserslautern, Steffen Griebe, die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich im Namen der Inklusion zu bewegen. Unter allen Teilnehmern der Aktion werden tolle Preise verlost.

Am Aktionstag werden eine Sternfahrt sowie verschiedene Läufe vor der Stiftskirche ins Ziel laufen. Vor Ort findet von 10:00 bis 14:00 Uhr ein buntes Programm rund ums Thema Inklusion statt. Außerdem wird die Gesamtkilometerzahl bekannt gegeben. Die Aktion Mensch unterstützt Aktionen rund um diesen Tag mit Aktions- und Fördermittel.

„Inklusion betrifft jeden von uns, nicht nur Menschen mit Behinderung. Leider mangelt sie noch an vielen Stellen. Ich freue mich daher über die tolle Aktion, die die Inklusion mehr in die Mitte der Gesellschaft bringt und zeigt, wo wir noch arbeiten müssen. Daher nehmen Sie teil und machen Sie Tempo für die Inklusion – seien Sie dabei und gewinnen Sie einen der attraktiven Preise. Denn genau um dieses Miteinander geht es bei der Inklusion!“, so Sozialdezernentin Anja Pfeiffer.

Die gesammelten Kilometer können schriftlich dem Behindertenbeauftragten unter Steffen.Griebe@kaiserslautern.de oder per Brief ins Rathaus, gerne auch mittels Rücklaufzettel (zu erhalten unter www.land-in-bewegung.rlp.de oder www.inklusionsbeirat-kl.de), zugesendet werden. Ebenfalls freut sich die Aktionsgruppe über Fotos der gemeinsamen Bewegung.

Der europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hat in Kaiserslautern eine lange Tradition. Unter verschiedenen Mottos gibt es jährlich Anfang Mai einen Aktionstag, um auf Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung aufmerksam zu machen und für ein respektvolles Miteinander zu sensibilisieren. Zur Aktionsgruppe in Kaiserslautern gehören der Inklusionsbeirat, der kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Kaiserslautern, Kaiserslautern inKLusiv e.V., die ergänzende unabhängigen Teilhabeberatungen Kaiserslautern (EUTB) sowie verschiedene Selbsthilfegruppen.

Ansprechpartner:

Steffen Griebe (Behindertenbeauftragter der Stadt Kaiserslautern)

Telefon: 0631 365-2259

E-Mail: steffen.griebe@kaiserslautern.de

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Barrierefreiheit im Rathaus auf dem Prüfstand: Eklatante Mängel müssen behoben werden

Pressemitteilung des Inklusionsbeirates Kaiserslautern vom 29.03.2022

Am 16.3.2022 fand auf Einladung des Inklusionsbeirates eine öffentliche „Berollung bzw. Begehung“ des Rathauses statt. Der Einladung folgten für den Stadtvorstand Bürgermeisterin Frau Kimmel und Sozialdezernentin Frau Pfeiffer, Vertreter*innen der Fraktionen der Grünen, der Linken, der SPD und der CDU, sowie eine Vertreterin des Seniorenbeirates und 2 Mitglieder des Blinden- & Sehbehindertenverbandes. Des Weiteren nahmen Betroffenenvertreter*innen des Inklusionsbeirates und Pressevertreter*innen teil.

Ziel der Berollung / Begehung war es, die politischen Akteure der Stadt und die Öffentlichkeit für die Belange der Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Insbesondere galt es, auf die eklatanten Missstände bezüglich der Barrierefreiheit in den drei Standorten des Rathauses der Stadt (Rathaus Hauptgebäude, Willy-Brandt-Platz 1; Rathaus West Maxstraße 17-19; Rathaus Nord, Lauterstr. 2 / Benzinoring 1) aufmerksam zu machen.

Die Liste der Barrieren, auf die Menschen mit körperlichen, kognitiven, oder sensorischen Einschränkungen in den drei Standorten des Rathauses stoßen, ist lang. Vor allem betrifft das die öffentlichen Zugänge zu den Gebäuden, die Eingangsbereiche, Toilettenanlagen, Fahrstühle, sowie das Fehlen von Hinweisschildern, Wegweisern, akustischen Signalen und kontrastreichen Markierungen, oder Blindenschrift auf Aufzugsknöpfen.

Sowohl Frau Kimmel, als auch Frau Pfeiffer zeigten sich als Vertreterinnen des Stadtvorstandes sichtlich überrascht, in welchen Ausmaß beeinträchtigte Menschen im Rathaus behindert und benachteiligt werden und wie weit der gegenwärtige bauliche Zustand der Gebäude Menschen mit Behinderungen von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgrenzt.

Dass jeder Mensch unabhängig von seinem Alter irgendwann entweder dauerhaft, temporär, oder situativ von Beeinträchtigungen betroffen sein kann, macht zusätzlich deutlich, wie wichtig eine Sensibilisierung für das Thema ist.

Barrierefreiheit ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Es sollte prinzipiell allen Menschen ermöglicht werden, selbstbestimmt und unabhängig von der Hilfe von anderen, am gesellschaftlichen Leben teil zu haben.

Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde Barrierefreiheit wie folgt definiert:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Auch in Rheinland-Pfalz wurde diese Definition übernommen. Ziel des Landesgesetzes ist lt. § 1 die „(…) Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern, sowie ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“ Alle öffentlichen Stellen müssen dieses Ziel berücksichtigen und aktiv fördern (§ 5)

Somit wird deutlich, dass es ein Recht auf Barrierefreiheit gibt und dieses Recht auch in Kaiserslautern umgesetzt werden muss.

Es ist daher notwendig, schnellst möglich die eklatanten Missstände in in den öffentlichen Gebäuden der Stadt zu beheben. Dabei sollte in allen Bereichen unbedingt auf die Umsetzung der DIN-Norm 18040-01 geachtet werden. Die DIN 18040 ist in Deutschland die Grundnorm für das barrierefreie Bauen und Planen, welche unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderung entstanden und somit genau an deren Bedarfe ausgerichtet ist.

Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).

Bei einem abschließenden Austausch im großen Ratssaal waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass es notwendig ist, die bestehenden Barrieren schnellst möglich abzubauen und sowohl den Stadtrat, die Verwaltung, sowie die Öffentlichkeit für die Belange der Menschen mit Beeinträchtigungen zu sensibilisieren.

In Bezug auf die verschiedenen Standorte des Rathauses wurde jedoch auch die Problematik des Denkmalschutzes und besondere baulichen Herausforderungen angesprochen. Eine Teilnehmerin mahnte jedoch an, dass auch hier Barrierefreiheit den gleichen Stellenwert wie der Brandschutz haben sollte.

Die Teilnehmenden verständigten sich darauf, in einem halben Jahr nochmals zusammenzukommen, um zu überprüfen, in wie weit positive Veränderungen statt gefunden haben.

Letztendlich geht es bei dem Abbau von Barrieren auch um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und somit um die Achtung der Menschenwürde und die grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten von allen Menschen mit Behinderungen.

Christine Tischer (Vorsitzende des Inklusionsbeirats Kaiserslautern)

Weiterführende Links :

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html

Din 18040 – Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen https://www.dguv.de/barrierefrei/grundlagen/gesetze/standards/din18040/index.jsp

Barrierefrei Bauen – Leitfaden für die Planung https://inklusion.rlp.de/fileadmin/inklusion/Inklusion_Dokumente/Planungsleitfaden_Barrierefrei_Bauen_2017.pdf

Die UN-Behindertenrechtskonvention https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk


Pressemitteilung zur Rathausbegehung- berollung in leichter Sprache:

Im März 2022 haben sich Mitglieder vom Inklusionsbeirat Kaiserslautern getroffen. Sie sitzen zum Beispiel im Rollstuhl, können nicht sehen oder schlecht hören. Auch Mitarbeiter vom Rathaus, der Zeitung und vom Radio waren dabei. Sie waren im Rathaus. Dort wurde geschaut, wo Menschen mit Behinderung Probleme haben:

Die Rampe am Eingang ist zu steil. Die Toiletten können nicht richtig genutzt werden. Türen kann man nur mit viel Kraft aufmachen. Die Fahrstühle sind zu eng. Es gibt keine Hinweisschilder. Man kommt nicht gut in Büros oder in den großen Ratsssaal. Alle haben gesehen, was anders werden muss. Nach der Veranstaltung wurde noch viel darüber gesprochen. Alle wollen, dass jeder das Rathaus ohne Probleme nutzen kann. Die Mitarbeiter, wissen jetzt, was noch verändert werden muss. Dafür gibt es ein Gesetz und eine Regel, wie man bauen muss. Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf. Das Rathaus darf nicht einfach umgebaut werden. Es muss erlaubt werden. Jeder soll im Rathaus zurecht kommen. Das ist genauso wichtig. Im Sommer 2022 wollen sich alle noch einmal treffen. Dann sieht man, was besser geworden ist.

Christian Werner (Stellvertretender Vorsitzender des Inklusionsbeirats Kaiserslautern)


Kurzer Abriss über die Barrieren beim Zugang zur Stadtverwaltung im Hauptgebäude und dem Rathaus „Maxstraße“

Die öffentlichen Zugänge zu den Gebäuden:

Die Zugänge zu den Rathausgebäuden in der Maxstraße und im Hauptgebäude sind in keinster Weise barrierefrei.

Hauptgebäude: Das Foyer ist durch die Treppen und die für Rollstuhlfahrer*innen viel zu steile Rampe unerreichbar. Menschen mit Sehbeeinträchtigungen haben große Schwierigkeiten die Treppenstufen abzuschätzen, da der Bereich nicht über kontrastreiche Markierungen verfügt. Rollstuhlfahrer*innen kommen über das Bürgercenter ins Rathaus. Dieser Zugang hängt aber von den Öffnungszeiten ab. Dies ist auch problematisch für das Verlassen des Rathausgebäudes

Maxstraße: Der Haupteingang verfügt über Stufen und ist schon seit längerem gesperrt. Der Eingang über die Rückseite des Gebäudes ist auch nur über eine zu steile, nicht DIN-gerechte Rampe möglich. Die Eingangstür ist von Rollstuhlfahrer*innen weder zu öffnen noch offenzuhalten. Dazu ist eine Hilfsperson erforderlich.

Toilettenanlagen:

Diese sind in beiden Gebäuden nicht barrierefrei. Die Zugänge sind zu schmal und die Ausstattungen entsprechen nicht den vorgesehenen Standards (DIN-Norm)

Fahrstühle:

Hauptgebäude: Sämtliche Fahrstühle entsprechen nicht den Standards. Weder Blindenschrift noch akustische Signale sind vorhanden.

Maxstraße: Hier ist der Aufzug zusätzlich zu den Mängeln im Hauptgebäude auch noch zu schmal um mit breiteren Rollstühlen benutzt zu werden.

Blindenleitsysteme und Hinweisschilder:

Sind in beiden Gebäuden nicht vorhanden. Die Wege für Rollstuhlfahrer*innen und Gehbeeinträchtigte zu wichtigen Punkten, wie den Besucher*innenbereich des Ratsaals sind kompliziert, lang und nicht ausgeschildert.

Anmerkung: Es ist für beeinträchtigte Menschen eine Zumutung, dass das am wenigsten barrierearme Rathausgebäude in der Maxstraße ausgerechnet das „Referat Soziales“ beherbergt. Also den Bereich der am Meisten von beeinträchtigten Menschen frequentiert werden muss.