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Barrierefreiheit im Rathaus auf dem Prüfstand: Eklatante Mängel müssen behoben werden

Pressemitteilung des Inklusionsbeirates Kaiserslautern vom 29.03.2022

Am 16.3.2022 fand auf Einladung des Inklusionsbeirates eine öffentliche „Berollung bzw. Begehung“ des Rathauses statt. Der Einladung folgten für den Stadtvorstand Bürgermeisterin Frau Kimmel und Sozialdezernentin Frau Pfeiffer, Vertreter*innen der Fraktionen der Grünen, der Linken, der SPD und der CDU, sowie eine Vertreterin des Seniorenbeirates und 2 Mitglieder des Blinden- & Sehbehindertenverbandes. Des Weiteren nahmen Betroffenenvertreter*innen des Inklusionsbeirates und Pressevertreter*innen teil.

Ziel der Berollung / Begehung war es, die politischen Akteure der Stadt und die Öffentlichkeit für die Belange der Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Insbesondere galt es, auf die eklatanten Missstände bezüglich der Barrierefreiheit in den drei Standorten des Rathauses der Stadt (Rathaus Hauptgebäude, Willy-Brandt-Platz 1; Rathaus West Maxstraße 17-19; Rathaus Nord, Lauterstr. 2 / Benzinoring 1) aufmerksam zu machen.

Die Liste der Barrieren, auf die Menschen mit körperlichen, kognitiven, oder sensorischen Einschränkungen in den drei Standorten des Rathauses stoßen, ist lang. Vor allem betrifft das die öffentlichen Zugänge zu den Gebäuden, die Eingangsbereiche, Toilettenanlagen, Fahrstühle, sowie das Fehlen von Hinweisschildern, Wegweisern, akustischen Signalen und kontrastreichen Markierungen, oder Blindenschrift auf Aufzugsknöpfen.

Sowohl Frau Kimmel, als auch Frau Pfeiffer zeigten sich als Vertreterinnen des Stadtvorstandes sichtlich überrascht, in welchen Ausmaß beeinträchtigte Menschen im Rathaus behindert und benachteiligt werden und wie weit der gegenwärtige bauliche Zustand der Gebäude Menschen mit Behinderungen von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgrenzt.

Dass jeder Mensch unabhängig von seinem Alter irgendwann entweder dauerhaft, temporär, oder situativ von Beeinträchtigungen betroffen sein kann, macht zusätzlich deutlich, wie wichtig eine Sensibilisierung für das Thema ist.

Barrierefreiheit ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Es sollte prinzipiell allen Menschen ermöglicht werden, selbstbestimmt und unabhängig von der Hilfe von anderen, am gesellschaftlichen Leben teil zu haben.

Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde Barrierefreiheit wie folgt definiert:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Auch in Rheinland-Pfalz wurde diese Definition übernommen. Ziel des Landesgesetzes ist lt. § 1 die „(…) Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern, sowie ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“ Alle öffentlichen Stellen müssen dieses Ziel berücksichtigen und aktiv fördern (§ 5)

Somit wird deutlich, dass es ein Recht auf Barrierefreiheit gibt und dieses Recht auch in Kaiserslautern umgesetzt werden muss.

Es ist daher notwendig, schnellst möglich die eklatanten Missstände in in den öffentlichen Gebäuden der Stadt zu beheben. Dabei sollte in allen Bereichen unbedingt auf die Umsetzung der DIN-Norm 18040-01 geachtet werden. Die DIN 18040 ist in Deutschland die Grundnorm für das barrierefreie Bauen und Planen, welche unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderung entstanden und somit genau an deren Bedarfe ausgerichtet ist.

Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).

Bei einem abschließenden Austausch im großen Ratssaal waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass es notwendig ist, die bestehenden Barrieren schnellst möglich abzubauen und sowohl den Stadtrat, die Verwaltung, sowie die Öffentlichkeit für die Belange der Menschen mit Beeinträchtigungen zu sensibilisieren.

In Bezug auf die verschiedenen Standorte des Rathauses wurde jedoch auch die Problematik des Denkmalschutzes und besondere baulichen Herausforderungen angesprochen. Eine Teilnehmerin mahnte jedoch an, dass auch hier Barrierefreiheit den gleichen Stellenwert wie der Brandschutz haben sollte.

Die Teilnehmenden verständigten sich darauf, in einem halben Jahr nochmals zusammenzukommen, um zu überprüfen, in wie weit positive Veränderungen statt gefunden haben.

Letztendlich geht es bei dem Abbau von Barrieren auch um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und somit um die Achtung der Menschenwürde und die grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten von allen Menschen mit Behinderungen.

Christine Tischer (Vorsitzende des Inklusionsbeirats Kaiserslautern)

Weiterführende Links :

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html

Din 18040 – Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen https://www.dguv.de/barrierefrei/grundlagen/gesetze/standards/din18040/index.jsp

Barrierefrei Bauen – Leitfaden für die Planung https://inklusion.rlp.de/fileadmin/inklusion/Inklusion_Dokumente/Planungsleitfaden_Barrierefrei_Bauen_2017.pdf

Die UN-Behindertenrechtskonvention https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk


Pressemitteilung zur Rathausbegehung- berollung in leichter Sprache:

Im März 2022 haben sich Mitglieder vom Inklusionsbeirat Kaiserslautern getroffen. Sie sitzen zum Beispiel im Rollstuhl, können nicht sehen oder schlecht hören. Auch Mitarbeiter vom Rathaus, der Zeitung und vom Radio waren dabei. Sie waren im Rathaus. Dort wurde geschaut, wo Menschen mit Behinderung Probleme haben:

Die Rampe am Eingang ist zu steil. Die Toiletten können nicht richtig genutzt werden. Türen kann man nur mit viel Kraft aufmachen. Die Fahrstühle sind zu eng. Es gibt keine Hinweisschilder. Man kommt nicht gut in Büros oder in den großen Ratsssaal. Alle haben gesehen, was anders werden muss. Nach der Veranstaltung wurde noch viel darüber gesprochen. Alle wollen, dass jeder das Rathaus ohne Probleme nutzen kann. Die Mitarbeiter, wissen jetzt, was noch verändert werden muss. Dafür gibt es ein Gesetz und eine Regel, wie man bauen muss. Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf. Das Rathaus darf nicht einfach umgebaut werden. Es muss erlaubt werden. Jeder soll im Rathaus zurecht kommen. Das ist genauso wichtig. Im Sommer 2022 wollen sich alle noch einmal treffen. Dann sieht man, was besser geworden ist.

Christian Werner (Stellvertretender Vorsitzender des Inklusionsbeirats Kaiserslautern)


Kurzer Abriss über die Barrieren beim Zugang zur Stadtverwaltung im Hauptgebäude und dem Rathaus „Maxstraße“

Die öffentlichen Zugänge zu den Gebäuden:

Die Zugänge zu den Rathausgebäuden in der Maxstraße und im Hauptgebäude sind in keinster Weise barrierefrei.

Hauptgebäude: Das Foyer ist durch die Treppen und die für Rollstuhlfahrer*innen viel zu steile Rampe unerreichbar. Menschen mit Sehbeeinträchtigungen haben große Schwierigkeiten die Treppenstufen abzuschätzen, da der Bereich nicht über kontrastreiche Markierungen verfügt. Rollstuhlfahrer*innen kommen über das Bürgercenter ins Rathaus. Dieser Zugang hängt aber von den Öffnungszeiten ab. Dies ist auch problematisch für das Verlassen des Rathausgebäudes

Maxstraße: Der Haupteingang verfügt über Stufen und ist schon seit längerem gesperrt. Der Eingang über die Rückseite des Gebäudes ist auch nur über eine zu steile, nicht DIN-gerechte Rampe möglich. Die Eingangstür ist von Rollstuhlfahrer*innen weder zu öffnen noch offenzuhalten. Dazu ist eine Hilfsperson erforderlich.

Toilettenanlagen:

Diese sind in beiden Gebäuden nicht barrierefrei. Die Zugänge sind zu schmal und die Ausstattungen entsprechen nicht den vorgesehenen Standards (DIN-Norm)

Fahrstühle:

Hauptgebäude: Sämtliche Fahrstühle entsprechen nicht den Standards. Weder Blindenschrift noch akustische Signale sind vorhanden.

Maxstraße: Hier ist der Aufzug zusätzlich zu den Mängeln im Hauptgebäude auch noch zu schmal um mit breiteren Rollstühlen benutzt zu werden.

Blindenleitsysteme und Hinweisschilder:

Sind in beiden Gebäuden nicht vorhanden. Die Wege für Rollstuhlfahrer*innen und Gehbeeinträchtigte zu wichtigen Punkten, wie den Besucher*innenbereich des Ratsaals sind kompliziert, lang und nicht ausgeschildert.

Anmerkung: Es ist für beeinträchtigte Menschen eine Zumutung, dass das am wenigsten barrierearme Rathausgebäude in der Maxstraße ausgerechnet das „Referat Soziales“ beherbergt. Also den Bereich der am Meisten von beeinträchtigten Menschen frequentiert werden muss.